Überwachungsbedürftige Hebeanlagen wie Aufzüge, Hebeeinrichtungen für Personen, Treppenschrägaufzüge oder Güteraufzüge müssen gemäß Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009 (HBV 2009) Vor-, Abnahme- und regelmäßigen Prüfungen von eingetragenen Inspektionsstellen („Aufzugsprüfer“) unterzogen werden.

Die regelmäßige Überprüfung ist bei Aufzügen, Hebeeinrichtungen für Personen und Treppenschrägaufzügen sowie für betretbare Güteraufzüge zumindest einmal jährlich durchzuführen. Bei nichtbetretbaren Güteraufzügen ist die regelmäßige Überprüfung zumindest einmal alle zwei Jahre, wenn es sich jedoch um einen Kleingüteraufzug handelt zumindest einmal alle drei Jahre durchzuführen.

Als eingetragene Aufzugsprüfer in der Steiermark und im Burgenland führen wir gerne die erforderlichen Überprüfungen der Hebeanlagen in Ihrem Unternehmen durch.