Stationäre Einrichtungen zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten (Tankstellen, Tanks, Zapfsäulen, Auffangwannen, etc.) sind gem. Verordnung brennbarer Flüssigkeiten (VbF) vor ihrer Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.
Für mobile Tanks bzw. Tankanlagen besteht eine Prüfpflicht gemäß Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG) sowie gemäß Europäischem Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).
Gerne führen wir für Ihr Unternehmen die einschlägigen Prüfungen ihrer Tankanlagen durch.